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Semantik des Begriffs „Anerkennung“

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Handbuch Anerkennung

Part of the book series: Springer Reference Geisteswissenschaften ((SPREFGEIST))

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Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird die Semantik des deutschen Ausdrucks ‚Anerkennung‘ bzw. ‚anerkennen‘ erläutert und systematisiert. Dazu werden nach einer Einleitung und einigen Vorklärungen fünf Bedeutungen von ‚Anerkennung‘ in der Umgangssprache benannt und erläutert. Im Anschluss werden noch die rechtliche wie philosophische Bedeutung von ‚Anerkennung‘ skizziert.

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Notes

  1. 1.

    Für den Unterschied von Ausdruck, Terminus und Begriff siehe m.E. immer noch maßgeblich Kamlah und Lorenzen [1967] 1996, S. 23–116. Kamlah und Lorenzen definieren ‚Begriff‘ selbst über den Prädikator ‚Terminus‘, so dass es streng genommen alltagssprachlich gar keine Begriffe gibt. Neben diesen Unterscheidungen wäre noch diejenige zwischen einer gegenwartsbezogenen und einer historischen Semantik von ‚Anerkennung‘ angebracht. In diesem Artikel wird es um die gegenwartsbezogene Semantik gehen, für die historische siehe den Artikel von Tim Rojek in diesem Handbuch ↑Geschichte des Begriffs.

  2. 2.

    Der Ausdruck ‚logisches Prädikat‘ sei gewählt, um auch etwa Worte wie ‚Tisch‘ und ‚Apfel‘ unter die Prädikate fallen zu lassen, die man einem Gegenstand zu- oder absprechen kann. Alternativ kann hier auch von Prädikator gesprochen werden.

  3. 3.

    Wenn nicht anders vermerkt behandle ich beide Worte unter dem Wort ‚Anerkennung‘, wobei zu bedenken ist, dass die verbale Form eher den Prozess-, die Nominalform eher den Resultatsinn von ‚Anerkennung‘ ausdrückt.

  4. 4.

    Diese Rede von ‚Bedeutungscluster‘ soll anzeigen, dass es mehrere verschiedene meist synonyme Worte sind, mittels deren die Bedeutung von ‚Anerkennung‘ bestimmt wird. Diese haben natürlich selbst wieder leicht unterschiedliche Bedeutung. So ist Loben nicht dasselbe wie Respektieren.

  5. 5.

    Für die Struktur des Begriffs siehe den Artikel von Christoph Halbig in diesem Handbuch↑. Halbig versteht den Begriff der Anerkennung genau als eine solche dreistellige Relation. Hier kann offenbleiben, ob die Anerkennung etwa im Sinne der Wertschätzung eigentlich eine versteckte dreistellige Relation ist oder aber einen eigenen Begriff darstellt bzw. allgemeiner, ob eine Stelligkeitserhöhung unterschiedliche Begriffe mit sich führt.

  6. 6.

    Siehe dort den Verweis auf die „Anerkennung von Tatsachen“ meist normativen Gehalts. Ikäheimo verweist dabei auf Andreas Wildt, der diese Form von Anerkennung „propositionale“ Anerkennung nennt, Wildt 2009, S. 187.

  7. 7.

    Hier liegen also Termini und zwar der rechtlichen Fachsprache vor.

  8. 8.

    Das Wort kennt auch das Grimm’sche Wörterbuch. Als rechtlicher Fachterminus geht es wohl wenigstens bis auf das Allgemeine Preußische Landrecht zurück (ALR I, V, §§ 185, 188, 191).

  9. 9.

    Auf genauere juristische Feinheiten kann hier nicht eingegangen werden. Ich danke Jonas Dereje und Andreas Grözinger für hilfreiche Anmerkungen.

  10. 10.

    Siehe den BGH-Beschluss zum Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht § 23: https://openjur.de/u/203547.html (Zugegriffen am 05.09.2019).

  11. 11.

    Für die verschiedenen möglichen Funktionen, die Anerkennung innerhalb der Philosophie hat, siehe Meyer/Quante/Rojek Kap. „Status (als Kategorie/Konzept Konzeption oder Theorietyp Theoriefamilie)“ in diesem Handbuch.

  12. 12.

    Der Idee nach geht dies auf Anscombe zurück, wobei man die Unterscheidung der Sache nach bereits bei Fichte und Hegel findet: Fichte [1798] 1995, 2; Hegel [1830] 1991 §§ 232–233.

  13. 13.

    Ob es schließlich eigenschaftsunabhängige reine Statusanerkennungen gibt, ist fraglich. Jedoch lassen sich Eigentumsdeklarationen in diese Richtung verstehen, wobei die Anerkennung diejenige einer solchen Eigentumsdeklaration ist. Wenn A Gegenstand g als A’s Eigentum deklariert, erlangt unter gewissen Umständen g einen rechtlichen oder rechtsähnlichen Status, der ganz unabhängig von g’s Eigenschaften besteht.

  14. 14.

    Die Rede von einem „commitment“, etwa von Quines „ontological commitment“ in Bezug auf die Verwendung von durch einen Existenzquantor gebundenen Variablen zeigt dies (Quine [1953] 1961, 12 und öfters). Zudem kann auch mittels des Ausdrucks der ‚Anerkennung‘ eine Urteilslehre aufgebaut werden, so wie etwa der späte Frege es getan hat: „Wir unterscheiden demnach 1. Das Fassen des Gedankens – das Denken, 2. Die Anerkennung der Wahrheit eines Gedankens – das Urteilen, 3. Die Kundgebung dieses Urteils – das Behaupten.“ (Frege [1918/19] 2003, S. 41).

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Meyer, T. (2020). Semantik des Begriffs „Anerkennung“. In: Siep, L., Ikäheimo, H., Quante, M. (eds) Handbuch Anerkennung. Springer Reference Geisteswissenschaften. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19561-8_1-1

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